Am 13. September ist der „Internationale Tag des Testaments“. Warum sollte man ein Testament machen?
Katrin Göhler: Es ist sinnvoll, ein Testament zu machen, weil man damit Einfluss darauf hat, wie sein Nachlass verteilt wird. Nur mit einem Testament kann man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
Wie hat der Gesetzgeber die Erbfolge geregelt?
Göhler: Es gibt einen schönen Merksatz: „Das Gut fließt wie das Blut“: An erster Stelle stehen häufig die Kinder, dann die Enkel. Wenn es nicht so offensichtlich ist, wer Erbe ist und es auch kein Testament gibt, bestellen die Gerichte einen Nachlasspfleger. Seine Aufgabe ist es, zu recherchieren was zu einem Erbe gehört, ob es Erben gibt und wer etwas bekommen soll. Gibt es keinen auch noch so entfernten Verwandten und kein Testament, dann erbt der Staat.
Wie kann man verhindern, dass jemand erbt, dem man seinen Nachlass nicht geben möchte?
Göhler: Mit einem Testament kann man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und jemand anderen zu seinem Erben einsetzen wie Freunde und Nachbarn zum Beispiel. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lässt man einen Notar das Testament beurkunden oder man schreibt es selbst mit der eigenen Hand.
Worauf sollte man beim Verfassen eines Testaments unbedingt achten?
Schreibe ich das Testament selbst, nehme ich dazu ein sauberes Blatt Papier, auf dem ich eigenhändig handschriftlich in eigenen Worten formuliere, wer mein Erbe ist und somit die Pflicht hat, meinen Nachlass abzuwickeln. Ganz wichtig ist, dass nichts mit dem Computer oder der Schreibmaschine geschrieben wird und man wirklich alles selbst schreibt – auch wenn man nicht die schönste Handschrift hat oder das Schreiben mühselig ist.
Welche Formalien sind sonst noch wichtig?
Göhler: Nach der Benennung eines oder mehrerer Erben schreibe ich auf, wer zum Beispiel ein Vermächtnis erhält, also etwa die teure Porzellanvase im Wohnzimmer. Auch Datum und Unterschrift gehören unter das Testament. Damit dieses Schriftstück sicher verwahrt und nach dem Tod gefunden wird, gebe ich es bei dem für mich zuständigen Amtsgericht ab und hinterlege es dort. Das Amtsgericht registriert das Testament beim Zentralen Testamentsregister für mich, damit es nach meinem Tod auch sicher gefunden wird.
Warum gibt es eigentlich einen Internationalen Tag des Testaments?
Göhler: Der 13. September wurde initiiert, um darauf aufmerksam zu machen, dass man mit einem Testament auch nach seinem Tod noch etwas Gutes tun kann, zum Beispiel mithilfe einer Spende, die man im Testament festlegt. Denn nicht nur Angehörige und Freunde, auch Hilfsorganisationen wie die Malteser können im letzten Willen bedacht werden. Das wird dann in etwa so formuliert: „Ich möchte, dass die gemeinnützige Organisation 10 Prozent meines Barvermögens auf dem Konto xy erhält“ oder man nennt eine bestimmte Summe oder eine Immobilie. Viele Menschen haben den Wunsch, auch nach ihrem Tod Gutes zu tun.
Fallen bei einer solchen Testamentsspende Erbschaftsteuern an?
Göhler: Nein und viele wissen gar nicht, dass die Hilfsorganisationen keine Steuern bezahlen müssen. Hingegen hat ein entfernter Verwandter oder ein Freund nur 20.000 Euro steuerfrei und zahlt im ungünstigsten Fall auf alle weiteren Euros darüber 30 Prozent Steuern. Bei einem Netto - Nachlasswert von 60.000 Euro zahlt der entfernte Verwandte oder Bekannte also 12.000 Euro Steuern. Mit dem Geld könnten wir im Besuchshundedienst zum Beispiel 30 Ehrenamtliche und deren Hunde zum Begleiter von einsamen und kranken Menschen ausbilden.
Mal ganz einfach gefragt: Was habe ich davon, wenn ich die Malteser bedenke: Kann ich umgekehrt auch mit der Hilfe der Malteser rechnen?
Göhler: Ja, selbstverständlich! Viele Menschen lassen sich zum Beispiel anonym bestatten, weil sie niemanden haben, der sich um das Grab kümmern kann. Ich merke dann im Gespräch häufig die Trauer über die Einsamkeit und dass meinem Gegenüber eigentlich ein „richtiges“ Grab als Gedenkort viel lieber wäre. Daher kümmern wir uns als Erbe selbstverständlich auch um die Grabpflege oder lassen eine Messe für den Verstorbenen lesen. Das ist einigen Menschen sehr wichtig. Ganz unabhängig von einer Nachlassspende begleiten wir Sterbende auch auf ihrem letzten Weg und beraten zur Patientenverfügung. Viele wissen gar nicht, dass wir einen der größten ambulanten Hospizdienste in der Stadt haben.
Welche weitere Vorsorge ist neben dem Testament ratsam?
Göhler: Während ein privatschriftliches Testament oder ein notarielles Testament die Angelegenheiten nach meinem Tod regelt, kann ich mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht oder alternativ einer Betreuungsverfügung regeln, wie ich vor meinem Tod behandelt werden möchte und vor allem wer sich für meine Rechte und Pflichten einsetzen soll, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin. Rat gibt es dazu von uns Maltesern in einer Broschüre, die man gerne bei uns anfordern kann. Die Malteser helfen auch, einen Notar oder Rechtsanwalt zu finden. Einfach unter 030 – 348 003 670 melden oder an Katrin.goehler@malteser.org mailen.