Liebe weitergeben: Mit dem Testament helfen

Sie möchten Ihr Erbe sinnvoll einsetzen? Sie möchten, dass das, was Sie sich im Leben hart erarbeitet haben, auch über Ihren Tod hinaus einem guten Zweck dient? Sie möchten bei Ihrem Nachlass neben Ihrem Partner und den nächsten Verwandten auch z.B. Ihr Patenkind oder eine gemeinnützige Organisation wie den Malteser Hilfsdienst bedenken?

Dann sollten Sie Ihren letzten Willen regeln. Denn nur, wer ein Testament macht, kann selbst bestimmen, wer was erhält. Und: Wer seinen Nachlass gut geregelt weiß, hat inneren Frieden.

Einladung zum Vortrag: "Vorsorge im Alter - Was muss ich wissen?"

Wie schreibe ich ein Testament? Was bewirkt eigentlich die Vorsorgevollmacht und wo ist der Unterschied zur Betreuungsverfügung? Wie formuliere ich eine Patientenverfügung? Wo bekomme ich Hilfe bei rechtlichen Fragen?

Da wir Malteser auf diese Themen sehr häufig angesprochen werden, bieten wir unseren Förderern und Spendern kostenlose Informationsveranstaltungen hierzu an. Sie sind herzliche eingeladen! Sprechen Sie uns an! Wir teilen Ihnen gern aktuelle Termine mit.

Ratgeber Testament und Nachlass

Beim Verfassen eines rechtsgültigen Testamentes gibt es einige Regeln. Um Ihnen dabei zu helfen, einen Überblick über alles, was es rund um die  Testamentserstellung und Nachlassgestaltung zu beachten gibt, haben wir einen Ratgeber für Sie erarbeitet.

Dieser Ratgeber erläutert kurz und allgemein verständlich:

  • Wie Sie ein gültiges Testament aufsetzen und aufbewahren
  • wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist
  • was Sie in einem Testament regeln können
  • wie Sie mit Ihrem Nachlass Not Leidenden helfen können

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Brauche ich rechtlichen Rat? Wie ist mein Testament sicher?

Brauche ich rechtlichen Rat? Wie ist mein Testament sicher?

Mit Ihrem letzten Willen bestimmen Sie, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Nutzen Sie diese Chance, am besten durch ein Testament, das direkt beim Nachlassgericht hinterlegt wird. Hierzu können Sie ein notarielles oder ein privatschriftliches Testament errichten. Sie können auch die Beratung eines Fachanwaltes für Erbrecht in Anspruch nehmen. Der Notar wird Ihr Testament automatisch beim Gericht hinterlegen, der Anwalt nur auf Ihren Wunsch hin.

Sie können das Testament aber auch ohne juristische Unterstützung errichten und es selbst bei Gericht hinterlegen.
 
Durch das bei Gericht hinterlegte Testament und die damit verbundene Registrierung beim Zentralen Testamentsregister haben Sie die größtmögliche Sicherheit, dass Ihr letzter Wille gefunden und entsprechend umgesetzt wird.

Eine rechtliche Beratung ist empfehlenswert, wenn mehrere gesetzliche Erben vorhanden sind, Pflichtteilsansprüche im Raume stehen oder Ihre Wünsche für Ihr Testament differenziert und damit aufwendig in der Umsetzung sind.

Zu einem notariellen Testament wird insbesondere dann geraten, wenn später Zweifel an der Geschäftsfähigkeit geäußert werden könnten. In der Praxis werden privatschriftliche Testamente oft von einer Partei angegriffen, wenn das Testament nicht den Wünschen einzelner Erben entspricht. Oftmals wird dahingehend argumentiert, der Verstorbene sei testierunfähig gewesen. Derartigen Streitigkeiten können Sie durch ein notarielles Testament vorbeugen.
 

Wen setze ich als Erben ein – wer soll ein Vermächtnis erhalten?

Wen setze ich als Erben ein – wer soll ein Vermächtnis erhalten?

Vererben oder vermachen sind zwei grundverschiedene Dinge. Der Erbe, den Sie in Ihrem Testament bestimmen müssen, übernimmt nach Ihrem Tod (Erbfall) all Ihre Rechte und Pflichten. Neben einem Guthaben erbt er also auch Ihre Verbindlichkeiten. Der Erbe kann eine Person oder Organisation sein, in jedem Fall ist er verantwortlich für den Nachlass. Setzen Sie mehrere Erben ein, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Diese kann nur gemeinsam über den Nachlass entscheiden – was schwierig werden kann, z.B. wenn sich die Erben des Nachlasses nicht einig sind über die Verteilung.

Möchten Sie etwas ohne Verpflichtungen hinterlassen – dann ist ein Vermächtnis das Richtige. Während in einem Testament immer eine Erbeinsetzung notwendig ist, können Sie frei wählen, ob Sie zusätzlich ein Vermächtnis oder mehrere aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein Anspruch, den der so genannte Vermächtnisnehmer gegenüber den Erben hat. Die Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen und dem Vermächtnisnehmer z.B. einen bestimmten Geldbetrag oder Sachgegenstand herauszugeben.

Ich weiß doch heute noch nicht, wie viel Geld ich im Alter oder für meine Pflege noch brauche. Ist es daher überhaupt sinnvoll, jetzt ein Testament zu machen?

Ich weiß doch heute noch nicht, wie viel Geld ich im Alter oder für meine Pflege noch brauche. Ist es daher überhaupt sinnvoll, jetzt ein Testament zu machen?

Natürlich wissen Sie noch nicht, wie viel Geld Sie noch für Ihren Lebensabend benötigen. Nennen Sie statt konkreter Geldsummen nur Prozentanteile im Testament. Zum Beispiel: Meine Nichte soll 30 % meines Nachlasses erben. Oder: Ich vermache 20 % meines Nachlasses dem Malteser Hilfsdienst e.V.

Ich bin allein stehend und möchte die Malteser zum Erben bestimmen. Übernehmen die Malteser die Nachlassauflösung?

Ich bin allein stehend und möchte die Malteser zum Erben bestimmen. Übernehmen die Malteser die Nachlassauflösung?

Erben die Malteser, tragen sie die Verantwortung für den Nachlass und lösen ihn auf. Konkret bedeutet dies, dass wir zum Beispiel Ihre Wohnung/Hausrat auflösen, Verträge kündigen, Abos abbestellen und Behörden benachrichtigen. Wir setzen Ihre Wünsche um. Daher sind wir dankbar, wenn Sie uns diese mitteilen und mit uns in Kontakt treten. Bei den Maltesern gibt es Mitarbeiter, die für Sie zuständig sind und Ihnen gerne für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung stehen. In Berlin ist das für Sie Frau Katrin Göhler.